Druckansicht öffnen
 

Wichtige Information zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle

Seitens des Landrates des Landkreises Vorpommern-Rügen wurde aus aktuellem Anlass ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nicht erlaubt ist.

 

Zwar verfügt Mecklenburg-Vorpommern über eine Pflanzenabfalllandesverordnung, die das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen auf nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken im März und Oktober erlaubt, aber nur für den Fall, dass eine Entsorgung der Abfälle im öffentlichen Entsorgungssystem nicht möglich ist. Im Landkreis Vorpommern-Rügen steht ein flächendeckendes Entsorgungssystem für pflanzliche Abfälle zur Verfügung, so dass hier das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ganzjährig unzulässig ist.

 

In besonders gelagerten Einzelfällen können auf Antrag Ausnahmegenehmigungen zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle erteilt werden. Entsprechend begründete Anträge sind schriftlich zu stellen an den  

 

Landkreis Vorpommern-Rügen
Fachgebiet Umweltschutz
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund.