elektronische Rechnung (X-Rechnung)
Informationen über die Pflicht zur Abgabe von elektronischen Rechnungen im XML-Format ab dem 01.04.2023
Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass für das Amt Nord-Rügen mit den amtsangehörigen Gemeinden Altenkirchen, Breege, Dranske, Glowe, Lohme, Putgarten, Sagard und Wiek die Regelungen laut ERechVO M-V maßgebend sind. Unabhängig vom Auftragswert müssen Rechnungen an öffentliche Auftraggeber*innen in Mecklenburg-Vorpommern elektronisch übermittelt werden.
Wir möchten Sie deshalb bitten, zukünftige ans uns gerichtete Rechnungen im XML-Format, über die zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE) einzureichen.
Allgemeine Informationen
Was ist die Zentrale Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) der Bundesdruckerei?
Rechnungen gelten als elektronisch, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden und dieses Format eine automatische sowie elektronische Verarbeitung ermöglicht. Eine reine Bilddatei oder ein PDF-Dokument sind deshalb ausdrücklich keine elektronischen Rechnungen.
Zur Gewährleistung der Umsetzung des elektronischen Standards wurde die XRechnung im XML-Format entwickelt, die den Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung entspricht.
Ab wann müssen Aufttaggeber elektronische Rechnungen ausstellen?
Für Sie als Unternehmer/Unternehmerin (i.S. § 14 Abs. 1 BGB) besteht ab dem 01.04.2023 die Verpflichtung, ausschließlich elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber*innen auszustellen und zu übermitteln.
Rechnungsstellung
Was ist die Zentrale Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) der Bundesdruckerei?
Die Übermittlung und der Empfang von elektronischen Rechnungen erfolgt über die zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE), die in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband elektronische Verwaltung in M-V (eGo-MV) betrieben wird.
Wie kann ich mich bei der Zentralen Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) registrieren?
Zunächst müssen Sie sich als Nutzer*in einmalig bei der Zentralen Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei (OZG-RE) registrieren:
- https://xrechnung-bdr.de/edi/auth/login.
- Diese Registrierung ist für Sie kostenlos.
Bei der Registrierung müssen Sie hinterlegen:
- Vor- und Nachname
- Benutzername
- Kennwort
- E-Mail-Adresse
Nachdem Sie sich als Nutzer bei der Zentralen Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei (OZG-RE) registriert haben, können Sie Rechnungen im Standard XRechnung erstellen und an das Amt Nord-Rügen übertragen.
Welche Rechnungsbestandteile muss eine E-Rechnung beinhalten?
Neben den umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsbestandteilen muss eine XRechnung mindestens folgende Angaben beinhalten:
- Leitweg-ID,
- Bankverbindungsdaten,
- Zahlungsbedingungen,
- E-Mail-Adresse des Rechnungsstellenden,
- Lieferantennummer und Bestellnummer, soweit vorhanden.
Welche Formate für Anlagen sind zulässig?
Es besteht die Möglichkeit, rechnungsbegründende Anlagen mit der elektronischen Rechnung zu versenden. Beachten Sie dabei bitte, dass eine Größenbeschränkung von 200 MB für das Gesamtdokument (inklusive Rechnung) besteht. Wird die entsprechende Rechnung nochmals als Anlage beigefügt, handelt es sich um eine Kopie, welche verpflichtend als solche zu kennzeichnen ist.
Folgende Formate sind für rechnungsbegründende Anlagen zulässig:
- PDF-Dokumente
- Bilder (PNG, JPG)
- Textdateien (CSV)
Leitweg-ID´s
Was ist eine Leitweg-ID?
Die Leitweg-ID ist eine eindeutige Kennungsnummer der öffentlichen Auftraggeber*innen und ermöglicht die genaue Adressierung sowie die automatische Weiterleitung einer XRechnung.
Bei einer Auftragserteilung wird Ihnen zukünftig die für den Auftrag relevante Leitweg-ID mitgeteilt.
Organisation | Leitweg-ID |
---|---|
Amt Nord-Rügen | 13 0 73 959-K000 – 18 |
Amt – ABM Koordierung | 13 0 73 959-K001 – 15 |
Amt – Regionale Schule Altenkirchen | 13 0 73 959-K002 – 12 |
Altenkirchen – Gemeinde | 13 0 73 004-K000 – 42 |
Breege – Gemeinde | 13 0 73 013-K000 – 37 |
Breege – Fremdenverkehrsamt | 13 0 73 013-K001 – 34 |
Breege – Hafen | 13 0 73 013-K002 – 31 |
Breege – Bauhof | 13 0 73 013-K003 – 28 |
Dranske – Gemeinde | 13 0 73 019-K000 – 66 |
Dranske – Fremdenverkehrsamt | 13 0 73 019-K001 – 63 |
Dranske – Hafen | 13 0 73 019-K002 – 60 |
Dranske – Bauhof | 13 0 73 019-K003 – 57 |
Glowe – Gemeinde | 13 0 73 030-K000 – 06 |
Glowe – Fremdenverkehrsamt | 13 0 73 030-K001 – 03 |
Glowe – Hafen | 13 0 73 030-K002 – 97 |
Glowe – Bauhof | 13 0 73 030-K003 – 94 |
Lohme – Gemeinde | 13 0 73 052-K000 – 80 |
Lohme – Bauhof | 13 0 73 052-K003 – 71 |
Putgarten – Gemeinde | 13 0 73 071-K000 – 91 |
Sagard – Gemeinde | 13 0 73 078-K000 – 44 |
Wiek – Gemeinde | 13 0 73 101-K000 – 42 |
Wiek – Fremdenverkehrsamt | 13 0 73 101-K001 – 39 |
Wiek – Hafen | 13 0 73 101-K002 – 36 |
Wiek – Bauhof | 13 0 73 101-K003 – 33 |
Hilfe
Wo bekomme ich Hilfestellung bei Fragen und Problemen?
Bei der OZG-RE hilft Ihnen die Bundesdruckerei weiter:
E-Mail:
Kontaktformular: Kontakt- & Supportanfrage | E-Rechnung in der Bundesverwaltung (e-rechnung-bund.de)
Hotline: 030 25984436 (Mo. - Fr. 09:00 - 16:00 Uhr)
Rechtliches und weiterführende Links
ERechVo-MV
Die E-Rechnungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern - kurz ERechVO M-V - regelt:
- die Ausstellung
- Übermittlung
- den Empfang und
- die Verarbeitung elektronischer Rechnungen in M-V.
Alle öffentlichen Auftraggeber werden ab 01.04.2023 verpflichtet, elektronische Rechnungen anzunehmen.
Ausnahmen bilden:
- lediglich Barzahlungen
- Zahlungen im Rahmen von Kundenkredit- bzw. Kundendebitkarten bei öffentlichen Einkäufen oder
- diesbezüglichen Bestellungen.
Richtlinie 2014/55/EU
Gemäß der Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.04.2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen und der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (ERechVO M-V) besteht für das Amt Nord-Rügen die Pflicht zur Annahme von elektronischen Rechnungen.
Fristen
Für Sie als Auftragnehmer*in besteht ab dem 01.04.2023 die Verpflichtung, ausschließlich elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber*innen auszustellen und zu übermitteln.
Links: